Pläne abgespecktWohnbauprojekt in Donrath kann realisiert werden – Bürgerantrag abgewiesen

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Visualisierung der neuen Pläne für Donrath

Das dritte Geschoss der Häuser, die in Donrath gebaut werden sollen, springt zurück, daher gelten sie nach Landesbaugesetz als zweigeschossig. (Visualisierung)

Der Ausschuss weist einen kritischen Bürgerantrag zum Wohnbauprojekt „Kavala“ in Donrath zurück.

Lange hat die Politik um das Bauprojekt „Kavala“ gerungen. Nun ist es in trockenen Tüchern. Der Sonderausschuss Donrath wies mehrheitlich einen Bürgerantrag zurück, der niedrigere Bauhöhen zum Ziel hatte. 13 Wohneinheiten, drei frei stehende und zehn Doppelhaushälften, sollen auf dem Eckgrundstück zwischen Bundesstraße 484, Pappelallee und Steinackerstraße errichtet werden.

16 hatte Bauherr Bernd Thöne, dessen Firma in Troisdorf-Altenrath sitzt, ursprünglich vorgesehen. Diese hatten alle politischen Fraktionen als „zu massiv“ kritisiert. Auf dem Areal, früher Raststätte vor allem für Lkw-Fahrer, stand bis zuletzt ein griechisches Lokal mit großem, asphaltiertem Parkplatz.

Es war sehr beliebt in der Nachbarschaft und architektonisch nicht weiter auffällig, aber umgeben von einigen großen Bäumen, die der Investor bereits fällen ließ. Auch das rief Proteste von Anliegern hervor, sei aber rechtens, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Häuser gelten nach Landesbaugesetz als zweigeschossig – Nachbarn sehen das anders

Die Politik hatte ein Rechtsgutachten angeregt, um das Projekt rechtssicher über die Bühne zu bringen. Die zweite Fassung fand Zustimmung. Die Bürger, die sich in einer Interessengemeinschaft (IG) Steinackerstraße zusammengeschlossen hatten, gaben ihrerseits ein Rechtsgutachten in Auftrag. Das sei in entscheidenden Passagen sehr schwammig formuliert, hieß es von Seiten der Koalition aus Grünen, SPD und UWG. Auf dieser Basis seien die Chancen für eine Klage der IG „katastrophal“, meinte Horst Becker (Grüne).

Der Investor hatte eine neue Visualisierung vorgelegt. Darauf ist zu erkennen, dass die Häuser in Richtung der Nachbarbebauung ein zurückspringendes Staffelgeschoss mit Flachdach bekommen sollen. So gelten sie laut Landesbaugesetz als zweigeschossig.

Aus Sicht der Nachbarn hingegen seien sie dreigeschossig, sie fügten sich nicht in die umgebende Bebauung, sagte ein IG-Mitglied in der Sitzungsunterbrechung. „Wie wirken die Gebäude auf den Betrachter?“, das sei die Frage, um die sich alles drehe. Bauamtsleiterin Kerstin Tillmann entgegnete, dass auch ein hohes Satteldach diese Wirkung hätte.

Die CDU regte ein klassisches Bebauungsplanverfahren an, da dieses mehr Rechtssicherheit bringen würde. Dem widersprach Horst Becker. Auch für Investor Bernd Thöne, dessen Vater Bernie lange Mitglied des Lohmarer Stadtrats war, wäre das keine Lösung, sagte er. Das würde die Realisierung des Projekts um Jahre verzögern. Er wolle Wohnraum schaffen, zahle schon Zinsen für das Grundstück, auf dem nichts passiere. Er müsse die Häuser ja auch vermarkten. „Das kann irgendwann keiner mehr bezahlen.“

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